2-Tage-Vertriebsbootcamp für Selbstständige, Unternehmer, Führungskräfte und Vertriebsteams
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare und Veranstaltungen
(AUSSCHLIESSLICH B2B)
Scale Up Group S.L.
Calle Gran Via Carles III,
94 08028 Barcelona, Spanien
NIF: B75849679 Registro Mercantil de Barcelona
E-Mail: hello@scale-up-group.com
Stand: August 2026
Gültig für Online- und Offline-Buchungen
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien und Unternehmerstatus
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die entgeltliche Teilnahme an Seminaren, Workshops, Trainings, Kongressen und sonstigen Präsenzveranstaltungen sowie ausdrücklich einbezogenen digitalen Begleit- oder Nachbereitungsleistungen (nachfolgend einheitlich „Veranstaltung“), die zwischen der Scale Up Group S.L. (nachfolgend „Veranstalter“) und dem buchenden Unternehmen oder Selbstständigen (nachfolgend „Auftraggeber“) geschlossen werden. Die Buchung kann online, per E-Mail, telefonisch mit anschließender Bestätigung in Textform oder auf einem sonstigen vereinbarten Weg erfolgen.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Buchung ausgeschlossen.
1.3 Beschäftigte oder sonstige vom Auftraggeber benannte Personen dürfen an der Veranstaltung teilnehmen, sofern die Buchung durch den Auftraggeber für betriebliche oder selbstständige berufliche Zwecke erfolgt. Vertragspartner und Zahlungsschuldner bleibt der Auftraggeber.
1.4 Der Auftraggeber bestätigt mit der Buchung seinen Unternehmerstatus. Der Veranstalter ist berechtigt, geeignete Nachweise zu verlangen, insbesondere eine Gewerbeanmeldung, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, einen Handels- oder Berufsregisterauszug oder eine Bestätigung des Arbeitgebers. Kann der Unternehmerstatus nicht ausreichend nachgewiesen werden, darf der Veranstalter die Buchung ablehnen oder vom Vertrag zurücktreten.
1.5 Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Buchung und Vertragsschluss
2.1 Online-Buchung Die Online-Buchung erfolgt über die offizielle Website des Veranstalters. Der Bestellprozess umfasst insbesondere die Auswahl des Tickets, die Eingabe der Unternehmens-, Kontakt- und Rechnungsdaten, die Prüfung der Bestellübersicht, die Bestätigung dieser AGB und des Unternehmerstatus sowie die Abgabe der verbindlichen Bestellung über die Schaltfläche „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“.
2.2 Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Eine automatisch angezeigte oder per E-Mail versandte Eingangsbestätigung dokumentiert zunächst nur den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.
2.3 Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Buchungsbestätigung des Veranstalters in Textform, in der Regel per E-Mail, zustande. Die Rechnung kann gemeinsam mit der Buchungsbestätigung oder gesondert übermittelt werden.
2.4 Offline-Buchung Bei Buchungen per E-Mail, Telefon, Post oder persönlich gibt der Auftraggeber mit der schriftlichen oder in Textform bestätigten Anmeldung ein verbindliches Vertragsangebot ab. Auch hier kommt der Vertrag erst mit der Buchungsbestätigung des Veranstalters in Textform zustande.
2.5 Der Veranstalter ist berechtigt, Buchungen insbesondere wegen fehlender Kapazität, fehlender Teilnahmevoraussetzungen, nicht nachgewiesenem Unternehmerstatus oder berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit abzulehnen.
2.6 Alle Angaben des Auftraggebers müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Änderungen der Unternehmens-, Rechnungs- oder Kontaktdaten sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.
2.7 Der Veranstalter speichert die für den Vertragsschluss übermittelten Vertragsdaten. Der Auftraggeber erhält die Buchungsbestätigung und die Rechnung per E-Mail. Ein Kundenkonto wird nicht eingerichtet. Die jeweils geltenden AGB sind auf der Website abrufbar und können gespeichert werden.
§ 3 Leistungen des Veranstalters
3.1 Art, Umfang, Termin, Ort, Inhalte und enthaltene Zusatzleistungen ergeben sich aus der bei Buchung geltenden Veranstaltungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung.
3.2 Der Veranstalter darf Inhalt, Ablauf, Methodik, Zeiten und Referenten aus wichtigem Grund in einem für den Auftraggeber zumutbaren Umfang anpassen, sofern der Gesamtcharakter, der wirtschaftliche Wert und das wesentliche Lernziel der Veranstaltung nicht erheblich beeinträchtigt werden.
3.3 Ein angekündigter Referent darf bei Krankheit, höherer Gewalt oder vergleichbarer Verhinderung durch eine fachlich geeignete Person ersetzt werden. Ist die persönliche Durchführung durch eine bestimmte Person ausdrücklich als wesentlicher Vertragsbestandteil vereinbart, gelten bei deren Ausfall die Regelungen in § 7.
3.4 Unterkunft, Anreise, Parkkosten und sonstige persönliche Aufwendungen sind nicht Bestandteil der Teilnahmegebühr, soweit sie nicht ausdrücklich als enthalten ausgewiesen sind. Verpflegung ist nur in dem Umfang geschuldet, der in der Veranstaltungs- oder Ticketbeschreibung ausdrücklich genannt ist.
3.5 Digitale Inhalte, Seminaraufzeichnungen, zeitlich befristete Academy-Zugänge und gruppenbasierte Umsetzungs-Calls sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Tickets sind. Sie ergänzen das Präsenzseminar und dienen der Wiederholung, Vertiefung und allgemeinen Umsetzungshilfe. Nicht geschuldet sind Prüfungen, die Korrektur eingesandter Arbeiten, eine individuelle Lernerfolgskontrolle oder eine fortlaufende persönliche Einzelbetreuung. Die tatsächliche Durchführung richtet sich nach dieser Leistungsabgrenzung.
3.6 Der Schwerpunkt des Vertrags liegt auf der Teilnahme an der in der Veranstaltungsbeschreibung bezeichneten Präsenzveranstaltung. Digitale Begleitleistungen sind gegenüber dem Präsenzseminar inhaltlich und wirtschaftlich nachgeordnet. Sollte eine digitale Begleitleistung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben nicht oder nur mit einer behördlichen Zulassung erbracht werden dürfen und liegt eine solche Zulassung nicht vor, entfällt ausschließlich die betroffene digitale Begleitleistung. Der Auftraggeber erhält hierfür eine angemessene anteilige Erstattung, soweit der entfallenen Leistung ein eigenständiger wirtschaftlicher Wert zukommt und der verbleibende Vertrag für den Auftraggeber weiterhin sinnvoll und zumutbar ist. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
3.7 Eine individuelle technische Einrichtung, Lizenzierung oder dauerhafte Nutzung von im Rahmen der Veranstaltung demonstrierten Software-, Automations- oder KI-Systemen ist nicht Bestandteil der Teilnahmegebühr, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
3.8 Der Veranstalter schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, unternehmerischen oder persönlichen Erfolg. Ergebnisse hängen insbesondere von den individuellen Voraussetzungen und der Umsetzung durch den Auftraggeber oder Teilnehmer ab.
§ 4 Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Teilnahmegebühr ergibt sich aus dem bei Buchung geltenden Angebot. Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
4.2 Bei Buchungen, die mehr als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, ist der vollständige Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von fünf Kalendertagen nach Zugang der Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.
4.3 Bei Buchungen, die vier Wochen oder weniger vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, ist der vollständige Rechnungsbetrag sofort nach Zugang der Rechnung und in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen.
4.4 Eine Zahlung gilt erst mit vorbehaltloser Gutschrift auf dem in der Rechnung angegebenen Konto als erfolgt. Bankgebühren und sonstige Übermittlungskosten trägt der Auftraggeber.
4.5 Bis zum vollständigen Zahlungseingang ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnahme sowie den Zugang zu digitalen Zusatzleistungen zu verweigern. Der Vergütungsanspruch und weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
4.6 Der Auftraggeber gerät mit Ablauf der jeweils bestimmten Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Rechtsgeschäfte, an denen kein Verbraucher beteiligt ist. Der Veranstalter kann zudem die gesetzliche Verzugspauschale sowie einen weitergehenden nachgewiesenen Verzugsschaden verlangen; die Verzugspauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet.
4.7 Ratenzahlungen, Teilzahlungen oder abweichende Zahlungsziele gelten nur, wenn sie vor Vertragsschluss ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
4.8 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
§ 5 Kein Widerrufsrecht
5.1 Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richtet, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
5.2 Ein Rücktritt, eine Stornierung oder eine Umbuchung ist nur nach Maßgabe der nachfolgenden vertraglichen Regelungen oder aufgrund zwingender gesetzlicher Rechte möglich.
§ 6 Stornierung, Ersatzteilnehmer und Umbuchung durch den Auftraggeber 6.1 Jede Stornierung bedarf der Textform, beispielsweise per E-Mail. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Veranstalter.
6.2 Soweit kein zwingendes gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, gelten folgende Stornierungspauschalen, jeweils bezogen auf die vereinbarte Netto-Teilnahmegebühr und zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese gesetzlich anfällt:
6.2.1 Bei Zugang der Stornierung mindestens 61 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25,00 EUR Bearbeitungspauschale.
6.2.2 Bei Zugang der Stornierung 60 bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der Netto-Teilnahmegebühr.
6.2.3 Bei Zugang der Stornierung 29 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % der Netto-Teilnahmegebühr.
6.2.4 Bei Zugang der Stornierung 13 Kalendertage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen: 90 % der Netto-Teilnahmegebühr.
6.3 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6.4 Der Auftraggeber kann mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters in Textform einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen. Die Benennung soll spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Hierfür kann eine Verwaltungspauschale von 50,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer, soweit gesetzlich geschuldet, berechnet werden.
6.5 Eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung desselben Formats ist einmalig bis 30 Kalendertage vor dem ursprünglichen Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich, sofern ein geeigneter Ersatztermin angeboten wird und Kapazität vorhanden ist. Bei späteren Umbuchungswünschen kann der Veranstalter 25 % der Netto-Teilnahmegebühr als Umbuchungspauschale verlangen. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
6.6 Bei Team-Tickets oder sonstigen Paketbuchungen beziehen sich Stornierung und Umbuchung grundsätzlich auf das gesamte Paket. Die Benennung einzelner Ersatzteilnehmer bleibt nach Maßgabe von Ziffer 6.4 möglich.
§ 7 Absage, Verlegung und Änderungen durch den Veranstalter
7.1 Der Veranstalter darf eine Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen oder verlegen. Wichtige Gründe sind insbesondere eine zu geringe Teilnehmerzahl, Krankheit oder Ausfall eines wesentlichen Referenten ohne geeigneten Ersatz, behördliche Maßnahmen, Ausfall der Veranstaltungsstätte, Streik, erhebliche Verkehrs- oder Sicherheitsstörungen sowie höhere Gewalt.
7.2 Der Veranstalter informiert den Auftraggeber unverzüglich über eine Absage oder Terminverlegung, grundsätzlich per E-Mail.
7.3 Bei vollständiger Absage erstattet der Veranstalter bereits gezahlte Teilnahmegebühren. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers richten sich ausschließlich nach den Haftungsregelungen in § 11 dieser AGB.
7.4 Bei einer Terminverlegung kann der Auftraggeber innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung in Textform vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rücktrittserklärung, wird die Buchung auf den Ersatztermin übertragen.
7.5 Eine Verlegung innerhalb desselben Veranstaltungsorts oder in eine gleichwertige Veranstaltungsstätte im selben Stadtgebiet sowie zumutbare Änderungen des Tagesablaufs begründen kein Rücktrittsrecht, sofern die Teilnahme nicht erheblich erschwert wird.
7.6 Eine Umstellung einer ausdrücklich als Präsenzveranstaltung gebuchten Veranstaltung auf ein Online-Format erfolgt nur, wenn dies bereits in der Veranstaltungsbeschreibung vorgesehen war oder der Auftraggeber ausdrücklich zustimmt.
§ 8 Urheber-, Nutzungs- und Zugangsrechte
8.1 Sämtliche Unterlagen, Präsentationen, Skripte, Arbeitsbücher, Videos, Aufzeichnungen, Vorlagen, Softwarekonzepte und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich oder anderweitig geschützt und verbleiben beim Veranstalter oder den jeweiligen Rechteinhabern.
8.2 Der Auftraggeber beziehungsweise der namentlich angemeldete Teilnehmer erhält ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die eigene betriebliche Weiterbildung und Umsetzung. Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Unterlizenzierung, öffentliche Zugänglichmachung, Nutzung für eigene Schulungen oder kommerzielle Verwertung ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters in Textform untersagt.
8.3 Zugangsdaten zu digitalen Inhalten sind persönlich und vertraulich zu behandeln. Eine gemeinsame Nutzung durch mehrere Personen oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig, sofern nicht ausdrücklich eine Mehrfach- oder Teamlizenz vereinbart wurde.
8.4 Ton-, Bild-, Bildschirm- und Videoaufnahmen durch Teilnehmer sind während der Veranstaltung untersagt, soweit der Veranstalter nicht zuvor in Textform zugestimmt hat.
§ 9 Foto-, Video- und Veranstaltungsaufnahmen
9.1 Der Veranstalter kann die Veranstaltung zu internen Dokumentationszwecken fotografisch oder audiovisuell begleiten. Die Teilnehmer werden hierüber in geeigneter Weise informiert.
9.2 Eine Veröffentlichung oder werbliche Nutzung von Aufnahmen, auf denen einzelne Teilnehmer identifizierbar im Mittelpunkt stehen, erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer anderen tragfähigen gesetzlichen Rechtsgrundlage. Erteilte Einwilligungen können nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
9.3 Teilnehmer, die nicht aufgenommen werden möchten, sollen dies dem Veranstaltungsteam vor Beginn mitteilen. Der Veranstalter wird dies im organisatorisch zumutbaren Umfang berücksichtigen.
§ 10 Verhalten, Hausordnung und Vertraulichkeit
10.1 Teilnehmer haben die Hausordnung der Veranstaltungsstätte, Sicherheitsanweisungen und berechtigte organisatorische Hinweise des Veranstalters zu beachten und dürfen den Ablauf nicht stören.
10.2 Der Veranstalter kann Teilnehmer nach vorheriger Abmahnung von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn diese den Ablauf erheblich stören, andere Personen belästigen, Sicherheitsvorgaben missachten oder sonst schwerwiegend gegen Vertragspflichten verstoßen. Bei besonders schweren Verstößen ist ein sofortiger Ausschluss möglich. Ein Erstattungsanspruch besteht in diesem Fall nicht.
10.3 Vertrauliche Informationen, Unternehmensdaten, Fallbeispiele und persönliche Angaben anderer Teilnehmer, die im Rahmen der Veranstaltung bekannt werden, dürfen ohne Zustimmung der betroffenen Person oder des betroffenen Unternehmens weder weitergegeben noch außerhalb der Veranstaltung verwendet werden.
§ 11 Haftung
11.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.4 Der Veranstalter haftet nicht für Störungen oder Ausfälle, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen, insbesondere für Ausfälle öffentlicher Netze, Internetverbindungen, Endgeräte, Software oder Dienste Dritter. Ziffer 11.1 bleibt unberührt.
11.5 Für mitgebrachte Gegenstände, Garderobe, Fahrzeuge und Wertsachen haftet der Veranstalter nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen.
11.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Referenten, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten des Veranstalters.
§ 12 Datenschutz
12.1 Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags sowie zur Organisation der Veranstaltung nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.
12.2 Weitere Informationen zu Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung unter https://umsatzmaschinen-bootcamp.com/datenschutz.
§ 13 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird, soweit rechtlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte in Barcelona, Spanien, vereinbart. Ist diese Gerichtsstandsvereinbarung im Einzelfall nicht wirksam, gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.
13.3 Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen ist im Fall von Abweichungen ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.
13.4 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang von Individualabreden bleiben unberührt.
13.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
13.6 Die vollständige Anbieterkennzeichnung ist im Impressum der Website des Veranstalters abrufbar.
Scale Up Group S.L. | Calle Gran Via Carles III, 94 | 08028 Barcelona | Spanien | NIF: B75849679 | Stand: August 2026

